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Rechtsanwalt Wolfgang Föhr

Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwalt für Erbrecht und Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt Wolfgang Föhr ist seit 1983 als Rechtsanwalt zugelassen.

Vor dem Jura – Studium absolvierte er eine Ausbildung zum Industriekaufmann. Er war darüber hinaus bei der Deutsch – Irischen Industrie- und Handelskammer in Dublin tätig.

1998 wurde ihm die Qualifikation „Fachanwalt für Familienrecht“ verliehen. Schwerpunktmäßig ist er besonders im Familienrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht tätig.

Er engagiert sich ehrenamtlich im Vorstand des DRK Kreisverband Bodenseekreis als Justitiar sowie als Vorsitzender des von ihm mitbegründeten Vereins der Fachanwälte für Familienrecht Friedrichshafen/Ravensburg e.V.
Weiter ist er Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht beim Deutschen Anwaltverein (DAV).